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Annahme der parlamentarischen Initiative für eine neue Regulierung von Cannabis.


Wahlkampfplakat von Heinz Siegenthaler (Quelle: Twitter)
Wahlkampfplakat von Heinz Siegenthaler (Quelle: Twitter)

Die im September 2020 von Nationalrat Heinz Siegenthaler eingereichte parlamentarische Initiative "Regulierung des Cannabismarktes für einen besseren Jugend- und Konsumentenschutz" wurde von der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) am 16. Oktober mit 9 zu 2 Stimmen gutgeheissen.


Dieses grüne Licht ermöglicht es dem Nationalrat nun, mit den vorbereitenden gesetzgeberischen Arbeiten zur "Schaffung eines regulierten Cannabismarktes" in der Schweiz zu beginnen.


Nach Ansicht der SGK-S muss das künftige Gesetz, das den Anbau, die Produktion, den Handel und den Konsum von Cannabis mit THC regeln wird, auf mehreren Hauptachsen beruhen:


- Berücksichtigung der Vier-Säulen-Politik der Schweiz im Drogenbereich (Prävention, Therapie, Schadensminderung, Repression).


- Die Behörden mit der Kontrolle der Produktion und des Handels beauftragen, insbesondere zum Schutz der Jugend und der Konsumenten sowie zu Informationszwecken.


- Trennung des medizinischen und nicht-medizinischen Marktes (Freizeit-Cannabis)


- Den Schwarzmarkt durch Abschaffung der Prohibition austrocknen.


- Eine Steuer einführen und die Werbung regulieren


- Die Produktion für den persönlichen Gebrauch regulieren.


Zur Erinnerung: Die parlamentarische Kommission betont, dass in der Schweiz "300'000 Personen Cannabis als psychoaktive Substanz konsumieren" und dass das aktuelle Betäubungsmittelgesetz (BtmG) die Bevölkerung "ungenügend" schützt.


Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Problematik des Schwarzmarktes und den damit verbundenen Gefahren, insbesondere was die Qualität des Produkts und den inhärenten Mangel an Rückverfolgbarkeit betrifft.


Der Ausschuss fährt in seiner Argumentation fort, indem er auf die Vielseitigkeit der Cannabispflanze verweist, die sowohl im medizinischen als auch im industriellen Bereich zahlreiche Anwendungen findet.


Schliesslich argumentiert der Ausschuss, dass das Verbot von Cannabis für den Freizeitkonsum im Vergleich zu legalen Drogen wie Alkohol und Tabak nicht auf "aktuellen wissenschaftlichen Grundlagen" beruhe und dass das Verbot aus "moralischer und rechtlicher Sicht" nicht mehr gerechtfertigt sei.